1.Der geschäftsführende Vorstand im Sinne von § 26 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
2.Vertretungsberechtigt sind die / der 1. Vorsitzende, der / die 2. Vorsitzende und der / die Geschäftsführer/in (geschäftsführende Vorstand). Zwei dieser genannten Personen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.
3.Im Übrigen wird die Geschäftsleitung durch den geschäftsführenden Vorstand vorgenommen.
dem 1. Vorsitzenden
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dem 2. Vorsitzenden
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der Geschäftsführerin
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Aufgaben:
Im Vordergrund der Vorstandsarbeit steht die Absicherung des Vereins im Hinblick auf die Mitgliederzahl, die Finanzen und das Sportangebot. Des Weiteren ist ein Schwerpunkt der Arbeit in der Weiterentwicklung des Vereins im Sinne der Satzung zu sehen.